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Schriftzug

Ende der "Lügen und Täuschung

Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.
                                            Hans Herbert von Arnim, Professor i. R. für öffentliches Recht und Verwaltungslehre in Speyer

„In Wahrheit fehlt dem Grundgesetz selbst die erforderliche demokratische Legitimation. Die sogenannte bundesdeutsche Volkssouveränität ist ein ideologisch verbrämtes Traumgebilde.“
                                            Hans Herbert von Arnim, Die Deutschlandakte , 2008, S. 16

„Über die Geltung des Grundgesetzes konnten wir Deutschen nie entscheiden. Und von einer Wahl der Abgeordneten durch die Bürger, frei und unmittelbar, wie es das Grundgesetz verheißt, kann erst recht nicht die Rede sein. Bei uns bestimmen die Parteien, welche Personen ins Parlament kommen. Wen sie in sicheren Wahlkreisen aufstellen oder auf sichere Listenplätze setzen, der ist lange vor der Wahl bereits gewählt.“
                                             Hans Herbert von Arnim, Wir haben nicht zu viel, sondern zu wenig Demokratie, in: Cicero, August 2008, S. 14

„Ein Land mit Volksparteien ohne Volk.“
                                             Hans Herbert von Arnim, in: Mannheimer Morgen, 03.07.2008, S. 4

 

Holger Strom zitiert: BRD -  Viertes Reich oder Stasistaat 2.0
Holger Strohm zitiert aus den Urteilen des EuGH (Europäischen Gerichtshof) bzw. den Hochkommissaren für Menschenrechte der UNO,  die feststellten, das Deutschland kein Rechtsstaat ist. Verfassungsrichter, Staatsrechtler und renommierte Juristen urteilen  "wir sind hier in einem völlig rechtlosen Zustand". Dem schließen sich ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichts und hohe Richter an. Die Hochkommissare für Menschenrechte der UNO kritisieren die mangelnde Meinungsfreiheit und den Umgang mit politischen Gefangenen.  Daraus ergibt sich die Frage ist Deutschland ein zweites Nordkorea oder Stasiland 2.0?
Es scheint so, dass ich mit der Behauptung, der EuGH habe Deutschland als nicht souveränen Staat bezeichnet, einem Fake aufgesessen bin. Was aber nichts daran ändert, das Deutschland kein Staat, sondern eine GmBH ist. "Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben", so Barack Obama. "Deutschland ist ein amerikanisches Protektorat und ein tributpflichtiger Vasallenstaat", stellte US-Präsidenten-Berater Zbigniew Brzezinski fest. Carlo Schmidt, Vater des Grundgesetzes, urteilte:  "Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft über das deutsche Volk."  Daran ändert auch der 4 + 2 Vertrag nichts, da durch ihn die Rechte der Besatzungsmächte unberührt bleiben.

Vladimir Kvachkov, Oberst des GRU a.D. über die aktuelle Weltsituation vom 23.03.2020

Ex-russischer Intel-Offizier: Entvölkerungsagenda ist real
„Sie“ denken, dass Sie so medizinisch, fluoridiert und abgelenkt von bedeutungsloser Unterhaltung sind, dass Sie die Punkte nicht verbinden können?! In diesem Bericht erklärt ein ehemaliger Oberst des russischen Militärgeheimdienstes, dass die derzeitige Coronavirus-Pandemie (oder das Fehlen von?) 4 Hauptzwecken dient:

  1. Entvölkerungsinitiative
  2. Politische Kontrolle über die verbleibende Bevölkerung
  3. Deflation der aktuellen Finanzblase
  4. Liquidation geoökonomischer Wettbewerber Gedanken ???
     

Zudem hat Karlsruhe in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich 'das Tor' geschossen?
Warum?  Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie "der verfassungsmäßige Gesetzgeber" am Werk war.

BVerfGE 2 BvE )-11 von 25. Juli 2012
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