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Schriftzug

Die BRD - Willkürjustiz

In seinem neuen Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" prangert Norbert Blüm der frühere CDU-Sozialpolitiker Urteile an, die an Zynismus und Tragik kaum zu überbieten sind. Die Justiz in Deutschland nennt er ein "System der Willkür und Arroganz".

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All zu gern werden Bundesstaatsbürger von BRD-Richtern, Staatsanwaltschaften, Bediensteten als Reichsbürger denunziert, vorverurteilt etc..
Sie wissen es, es geht hier nicht um die Zuordnung der Bundesstaatsbürger zu der sogenannten „Reichsbürgerszene gemäß Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935“ oder ähnlichem, da bereits die Voraussetzungen zum Richteramt (BGBL Nr. 49, 29. Nov. 1950) der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit verpflichtend ist (Auszug aus der Anordnung der Militärregierung; Nr. 57 Art. V, Anhang A, die BRD ist nicht für Bundesstaatsbürger zuständig). Diese Voraussetzung beinhaltet bereits – im Gegensatz zu einem deutschen mit nachgewiesener „Staatsbürgerschaft“  – dass nur diese zur „Reichsbürgerszene“ sich zählen können.
(Siehe, UNI-Saarland: Das Staatsangehörigkeitsrecht des „Dritten Reiches“ und seine Auswirkungen auf das Verfolgungsschicksal deutscher Staatsangehöriger).

Offenkundig;

  • Die BRD als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches.
  • Nachdem alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen sind, kann es sich folglich bei den Gerichten, Dienststellen usw., nur um private Wirtschaftsunternehmen ohne Hoheitsbefugnis handeln.

Die 1949 gegründete BRD war und ist, zu keiner Zeit ein Staat gewesen, verfügte zu keiner Zeit über irgendwelche staatshoheitlichen Rechte und Befugnisse.
Der 1948 gegründete Bundesrat wurde nie gewählt, es handelte sich um willkürlich, von den Alliierten eingesetzte Politik-Darsteller, die beim Amerikanischen Staat angestellt waren um die „Verwaltungsaufgaben“ für die US-Militärregierung auszuführen.

  • Die USA selbst sind schon seit 1871 (Act of 1871) kein Staat mehr, sondern eine Aktiengesellschaft.
  • Völkerrechtlich jedoch darf eine Firma mit der Bezeichnung USA, keinen Staat besetzen!

Das BRD-Bundes-Verfassungsgericht hat im vollem Umfang bestätigt, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Kaiserreichs ist und auch nicht der Rechtsnachfolger des 3. Reichs – Adolf Hitler, - sondern mit diesem (3. Reich) identisch ist. Was nichts anderes bedeutet, als das die BRD die Geschäfte des 3. Reichs unter anderem Namen fort führt.

Auch die EU ist kein Staat,
BVerfG der BRD - Urteil des Zweiten Senats vom 30.Juni 2009 - 2 BvE 208 – Rn.(1-421)

  • „Ist die EU ein Staat?“ Die Frage lautet also nicht, „Ist die EU ein Staat?“ – die Antwort darauf ist sogar OHNE BVerfG-Urteil „Nein“, natürlich nicht, wo sollte denn die Verfassung dafür herkommen?!“. Es mangelt an einem definierten Staatsvolk, einem definierten Staatsgebiet - eben an einer dies definierenden Verfassung:
    Urteil vom 30.6.2009

Das deutsche Volk, hat diese Urteile dummerweise nicht begriffen!

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Angestellte, Bedienstete sowie Justizangestellte verfügen nicht über Kompetenzen, werden vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor und bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß der vorliegende Schriftsatz nicht unterschrieben ist. POLIZEI und Dienststellen folgen diesen
Schein-Verwaltungsakten.

Dies ist gängige Praxis in allen BRD-Dienststellen, auch in den vorgeblichen Staatsministerium üblich.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen.

  • Denn: "Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.

Jeder von ihnen haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach  § 179, § 278, § 280, § 823 ff BGB, etc.. Es wundert also nicht, wenn Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Alle vorgeblichen Richter, Staatsanwälte, Beamte, Bedienstete usw.. entziehen sich der Verantwortung und Haftung für ihre z.B. illegalen Hausdurchsuchungen, Plünderungen etc., für ihre Willkür.

StGB, EGGBG, BGB, usw., Bereinigungsgesetze aus den Jahren 2006, 2007 und 2010.

  • Schein-bescheide; -beschlüße; -verordnungen; -urteile; …... sind grundsätzlich nicht rechtsmittelfähig!

Zitat; Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Heintzen hat sich öffentlich zu diesem Thema wie folgt geäußert:
»Verletzt ein Gesetz ein Freiheitsgrundrecht, so folgt daraus die Nichtigkeit des Gesetzes, weil nur so der Grundrechtseingriff zu beheben ist. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.« Zitat Ende

Richter Schein-Urteile, - Beschlüsse, - Ausfertigungen, Schriftsätze ohne Unterschrift entfalten keine Außenwirkung, keine Rechtskraft;

  • Bei Rosenberg/Schwab kann man zum Scheinurteil nachlesen: „Die Nichtentscheidung ist ein nullum und kann gar keine Wirkungen haben. Sie bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht … erzeugt keinerlei Kosten. Das Scheinurteil ist grundsätzlich nicht rechtsmittelfähig.“
    (ZPR 15. Auflage, § 62 III 2)
  • Stein, Jonas, Grunsky schreibt dazu: “Das Nichturteil entfaltet keinerlei rechtliche Wirkungen“. Zunächst beendet es die Instanz nicht. Jede Partei kann also die Fortsetzung des Verfahrens beantragen... “(ZPO 21.Auflage vor § 578 I Rn6)“

Scheinverfahren und Scheinurteile können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und/oder ggf. einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen.

Die Entscheidungen des BVG gehören nicht zur öffentlichen Gewalt.“ Die BRD - Gewalten sind demnach laut BVG nur eine private Vereinigung laut ständiger Rechtsprechung, siehe dazu den BVG - Beschluß vom 11.08.1993 (BGBl I S. 1473) zu (B.Verf. GE 1, 89 <90> und B.Verf.GE 19,88,<90>)!? Damit ist durch das höchste Gericht festgelegt, daß jede Rechterlangung nach den bestehenden Gesetzen in der BRD im Land der Deutschen für deutsche Bürger ausgeschlossen ist.

„Beamte“ haben die Rechtsgrundlagen zu kennen; Urteil 1 U 1588/01 des BRD Oberlandesgerichts Koblenz!

Denn Sie haben Angst, daß Sie, die Verantwortlichen zur Haftung herangezogen werden.

  • Pressemitteilung vom 04. Mai 2018 der BRD – Bundesregierung
    Einwilligung: Unternehmen oder Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen dem zustimmen.

Der UN-Treuhandverwaltung genannt Bundesregierung wurde die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen entzogen;

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Vom 23. November 2007, Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen:

  • (103-1) Das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Durch das Außerkrafttreten bisherigen Rechts, siehe BGBL. Teil I 1999, Nr. 38; Artikel 4
Außerkrafttreten bisherigen Rechts;  Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

  1. die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-2, veröffentlichten bereinigten Fassung.
  2. die Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-4, veröffentlichten bereinigten Fassung.

Dadurch wurden alle deutschen, auch Sie ab 1. Januar 2000 entrechtet, ausgebürgert, entstaatlicht zu heimatlosen Ausländern → Staatenlosen, auch die vorgeblichen gesetzlichen Beamten, - Bediensteten;  BGBL. Teil I 1999, Nr. 38; Artikel 4

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen Non-governmental organization, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist.

Generell sind Sie gemäß Anordnung der Militärregierung Nr. 57 Art. V, Anhang A die BRD ist nicht für Bundesstaatsbürger zuständig.
(Auszug aus der Anordnung der Militärregierung)
Liste der Angelegenheiten, die nicht unter die Befugnisse der gesetzgebenden Versammlung der Länder fallen: …

Art. 4, Anhang A der Militärregierung

     

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