Anordnung von Preußen für das Deutsche Reich
Preußen ist nach Völkerrecht ein Souveräner Staat, es hat keinen Krieg verursacht, deshalb braucht es eine Bürgerwehr die das Volk beschützt und die Interessen des Volkes vertritt. Aus diesem Grund ordne ich die Aufstellung einer Miliz unter Einhaltung der geltenden Reichsgesetzgebung an.
Eine gut ausgebildete Miliz ist für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich, es darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht des Volkes auf Sicherheit des Menschen, Wohnung, Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden. Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden, diese müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit, die in Gewahrsam zu nehmenden Betroffenen oder Gegenstände genau bezeichnen. Es gilt das Gesetz der Grundrechte der Deutschen.
Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Deutsches Geschworenengericht.
Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oder der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichen Notstand im aktiven Dienst stehen. Niemand darf wegen derselben Straftat, zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebens gebracht werden.
Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.
In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozeß vor einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Bundesstaats oder Provinz, in welchem die Straftat begangen wurde. Wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Weiterhin hat er Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangsvorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistand zu seiner Verteidigung.
Sklaverei ist verboten. Zwangsdienstbarkeit darf, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen die betreffende Person in einem ordentlichen Verfahren, für schuldig befunden worden ist.
Keiner der Bundesstaaten darf Gesetze erlassen oder durchführen, die die Vorrechte oder Freiheiten von Bürgern des Deutschen Reiches beschränken. Kein Bundesstaat darf irgend jemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz, Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen.
Diese an Ordnung tritt nach Bekanntmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft
Ulrich der Erste
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