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Das war noch Schulunterricht
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Der ewige Bund = Deutsches Reich
Wurde von den 25 pluß 1 deutschen Staaten deren Staatsoberhäuptern geschlossen, von verfassungsmäßigen Volksvertretungen ratifiziert und danach per Wahl vom deutschen Volk endgültig bestätigt. Mit Inkrafttreten am 4. Mai 1871 wurden aus 26 souveränen deutschen Einzelstaaten, ein souveräner Bundesstaat und Völkerrechtssubjekt zum Schutz des Bundesgebietes geschaffen. Der Zweck des ewigen Bundes ist der Schutz des Bundesgebietes, des innerhalb desselben gültigen Rechts sowie die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dies äußert sich unter anderem durch Wirkungen des ewigen Bundes.
Der ewige Bund schützt und garantiert, das Recht auf Eigentum, Freiheit, Freizügigkeit, Selbstbestimmung, Rechtsicherheit, Sicherheit. Der ewige Bund verpflichtet alle Gliedstaaten zum gemeinsamen Schutz des Bundesgebietes und garantiert allen Deutschen gegenüber dem Ausland seinen Schutz; Durch völkerrechtliche Verträge, internationalen Abkommen beigetreten, dies gewährt der Zivilbevölkerung betreffend die Gesetze und Gebräuche Schutz sowie internationalen Schutz. Angehörige des Bundes sind nur, wer einem deutschen Gliedstaat des ewigen Bundes angehört. Diese Bundeszugehörigkeit wurde per Gesetz vom 22. Juli 1913 dahingehend geregelt, daß es seit dem heißt:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.
Ohne legitimen Gesetzgeber ist eine Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes unmöglich, somit auch keine Änderungen dessen, es gilt unverändert das Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG vom 22.Juli 1913. Zitat: Aus dem Buch „Schwerpunkt/Pflichtfach für Jurastudenten und Juristen“ der Autoren Schweitzer/Dederer, Staatsrecht III, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 11. Auflage 2016“ unter Punkt 1039
1039 aa) Umfang. Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit richten sich nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (StAG: Sartorius I, Nr 15), das trotz vieler Änderungen auch heute noch gilt, jetzt aber als „Staatsangehörigkeitsgesetz" betitelt ist.
Durch Geburt erwirbt, das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter, die von Angehörigen dieser Bundesstaaten abstammen: Der ewige Bund wurde am 12. November 1918 gewaltsam seiner Handlungsfähigkeit beraubt. Ein kleine Gruppe von Sozialdemokraten, hat die Kontrolle über den ewigen Bund übernommen. Seit diesem Tag wurde „die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“ in sein Gegenteil verkehrt: Und seither werden die Deutschen als Sündenbock behandelt und nahezu von der ganzen Machthabern der Welt ausgebeutet. Doch selbst nach mehr als 100 Jahre später, noch existent und rechtsfähig, jedoch handlungsunfähig, wie das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland wiederholt festgestellt hat.
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Jeder Skeptiker, darf sich Gedanken über eines der Bilder vom Denver Airport machen.
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Am 31. Juli 1914 wurde der Kriegszustand über das gesamte Gebiet des ewigen Bundes verhängt. Dieser Kriegszustand wurde zu keinem Zeitpunkt legitim aufgehoben. Der letzte Präsident des ewigen Bundes wurde am 9. November 1918 durch den o.g. gewaltsamen Umsturz ins Exil gezwungen, wo er letztlich verstarb. Mit der illegalen, verfassungswidrigen Machtübernahme der Putschisten vom November 1918 kam die Rechtspflege im ewigen Bund zum Stillstand. Seit diesen Tagen wird der im Kriegszustand befindliche ewige Bund von nicht-legitimierten Vertretern verwaltet und seit 1945 komplett unter fremder Herrschaft.
Durch die Völkerrechtliche, verbindliche Erklärung vom 23.09.2017, den besetzenden und verwaltenden Kriegsvertragspartner zur Kenntnis gebracht, wurde die Handlungsfähigkeit des ewigen Bundes wieder hergestellt.
Durch die Beseitigung der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches ist es möglich, den Weltfrieden wieder herzustellen. Denn allein die heute lebenden Deutschen können dieses Wunder vollbringen. Das ist unser Auftrag – und, im Licht des ethisch-sittlich-moralischen kategorischen Imperativ Immanuel Kants betrachtet, ist es unsere Pflicht.
Alles was jeder deutsche nun tun sollte ist; Ahnenforschung
Nachforschen ob er Abkömmling, also Deutscher durch Abstammung und damit Angehöriger eines deutschen Staates des ewigen Bundes, ist. Dazu genügen die Abstammungsnachweise bis vor 1914.
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