Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers von 1789
Vertreter des französischen Volkes, die in der Nationalversammlung vertreten sind und der Ansicht sind, dass die Unwissenheit, die Vergesslichkeit oder die Verachtung des Menschenrechts die einzigen Ursachen für das öffentliche Unglück und die Korruption der Regierungen sind, haben beschlossen, in eine feierliche Erklärung, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte des Menschen, so dass diese Erklärung, die ständig allen Mitgliedern des sozialen Organs vorgelegt wird, sie ständig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen der gesetzgebenden Gewalt und die der exekutiven Gewalt, die jederzeit mit dem Gegenstand jeder politischen Institution verglichen werden können, mehr respektiert werden; Damit die Ansprüche der Bürger, die jetzt auf einfachen und unbestreitbaren Grundsätzen beruhen, immer auf die Aufrechterhaltung der Verfassung und das Glück aller gerichtet sind.
Infolgedessen erkennt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter der Schirmherrschaft des Höchsten Wesens die folgenden Rechte des Menschen und des Bürgers an und erklärt sie.
Art. 1. Männer werden geboren und bleiben frei und gleichberechtigt. Soziale Unterschiede können nur auf dem Gemeinwohl beruhen.
Art. 2. Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Wahrung der natürlichen und unbeschreiblichen Rechte des Menschen. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung.
Art. 3. Das Prinzip aller Souveränität liegt im Wesentlichen in der Nation. Kein Körper, kein Individuum kann Autorität ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.
Art. 4. Freiheit besteht darin, in der Lage zu sein, alles zu tun, was anderen nicht schadet. Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen schränkt daher nur diejenigen ein, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft die Wahrnehmung dieser Rechte garantieren. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz festgelegt werden.
Art. 5. Das Gesetz hat das Recht, nur Handlungen zu verteidigen, die der Gesellschaft schaden. Alles, was nicht durch das Gesetz verteidigt wird, kann nicht verhindert werden, und niemand kann gezwungen werden, das zu tun, was es nicht anordnet.
Art. 6. Das Gesetz ist Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an der Bildung teilzunehmen. Es muss für alle gleich sein, ob es schützt oder bestraft. Alle Bürger, die in seinen Augen gleich sind, haben in gleichem Maße Anspruch auf alle Würden, Orte und öffentlichen Ämter, je nach ihrer Eigenschaft und ohne Unterschied ihrer Tugenden und Talente.
Art. 7. Niemand darf angeklagt, verhaftet oder inhaftiert werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer willkürliche Befehle erbittet, beschleunigt, ausführt oder ausführt, muss bestraft werden. Aber jeder Bürger, der nach dem Gesetz gerufen oder beschlagnahmt wird, muss sofort gehorchen: Er ist durch den Widerstand schuldig.
Art. 8. Das Gesetz darf nur Strafen vorsehen, die streng und offensichtlich notwendig sind, und niemand darf bestraft werden, außer aufgrund eines Gesetzes, das vor der Straftat erlassen und verkündet wurde und das rechtlich durchgesetzt wurde.
Art. 9. Jeder Mann gilt als unschuldig, bis er für schuldig befunden wurde. Wenn es für unerläßlich gehalten wird, ihn zu verhaften, muss jede Strenge, die nicht zur Sicherung seiner Person erforderlich ist, von der US-Regierung streng unterdrückt werden Recht.
Art. 10. Niemand darf für seine Ansichten gestört werden, auch nicht für religiöse, vorausgesetzt, ihre Manifestation stört nicht die vom Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung.
Art. 11. Die freie Übermittlung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Rechte des Menschen: Jeder Bürger kann daher frei sprechen, schreiben und drucken, außer um den Missbrauch dieser Freiheit in den vom Gesetz bestimmten Fällen zu verantworten. .
Art. 12. Die Gewährleistung der Rechte des Menschen und des Bürgers erfordert eine öffentliche Gewalt: Diese Gewalt wird somit zum Wohle aller eingesetzt und nicht zum besonderen Nutzen derjenigen, denen sie anvertraut ist.
Art. 13. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gewalt und für die Verwaltungskosten ist ein gemeinsamer Beitrag unabdingbar: Er muss aufgrund ihrer Fähigkeiten unter allen Bürgern gleich verteilt werden.
Art. 14. Alle Bürger haben das Recht, selbst oder von ihren Vertretern die Notwendigkeit des öffentlichen Beitrags zu prüfen, ihm frei zuzustimmen, dessen Verwendung zu folgen und den Betrag zu bestimmen Platte, Erholung und Dauer.
Art. 15. Die Gesellschaft hat das Recht, das Konto eines öffentlichen Beauftragten ihrer Verwaltung zu verlangen.
Art. 16. Jede Gesellschaft, in der die Gewährleistung von Rechten nicht gewährleistet oder eine Gewaltenteilung festgelegt ist, hat keine Verfassung.
Art. 17. Da Eigentum ein unantastbares und heiliges Recht ist, kann es niemandem vorenthalten werden, es sei denn, die gesetzlich festgelegte öffentliche Notwendigkeit verlangt dies offensichtlich und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
Quellen:
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